<page title="Spenden">
-<p>Über das Thema Spenden und deren Abrechnungen findet man
+<p>Über das Thema <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Spende">\
+Spenden</a> und deren Abrechnungen findet man
Bestimmungen nur spärlich. Genaue Informationen und Quellenangaben
sind daher gern gesehen. Sprechen Sie <a
href="<root_prefix>kontakt.html">uns</a> an. Die folgenden
<p>Bei einer Spende handelt es sich um eine freiwillige Zuwendung des
Spenders, die kein Entgelt für eine bestimmte Leistung darstellt.
Eine Spende als Gegenleistung, quasi als Bezahlung, für Durchführung
-von Arbeiten ist somit unzulässig.
+von Arbeiten ist somit nach geltendem Recht nicht zulässig.
<p>Der Vorteil von Spenden besteht für den Spender darin, daß sie bis
zu einer Höchstgrenze steuerreduzierend geltend gemacht werden können.
<h3>Höchstgrenzen</h3>
-<p>Bei Privatpersonen beträgt diese Höchstgrenze laut §34g und
-10b EStG DM 6.000 (bzw. DM 12.000 bei
-Zusammenveranlagung von Ehegatten) jährlich.
+<p>Bei Privatpersonen beträgt diese Höchstgrenze laut
+§ 10b EStG 5-10 % des GesamtEinkommens. Darüberhinaus
+sind Spenden nicht abzugsfähig.</p>
+
+<p>Bei Körperschaften (z.B. Firmen) gilt die gleiche Höchstgrenze,
+alternativ jedoch laut § 9 KStG auch 0.2 % des
+Umsatzes.</p>
<p>Bei Unternehmen beträgt die Höchstgrenze der steuerlich absetzbaren
Spenden 0.02% des Umsatzes.
-<h3>Steuerreduzierung</h3>
+<h3>Steuervorteil</h3>
-<p>Bei Privatpersonen reduzieren nach §34g EStG Spenden bis
-DM 3.000,-- (bzw. DM 6.000 bei Zusammenveranlagung von
-Ehegatten) vorweg die Steuerschuld um 50% der Spenden. Weitere
-Spenden bis DM 3.000,-- können nach §10b EStG als
-Sonderausgaben zusätzlich das zu versteuerndes Einkommen reduzieren.
+<p>Spenden innerhalb der Höchstgrenze dürfen bei
+Einkommenssteuererklärungen als Sonderausgaben steuermindend geltend
+gemacht werden. Körperschaften können Spenden bis zur Höchstgrenze
+vom Gewinn absetzen.</p>
<!--
http://www.csu.de/DieThemen/Spenden/steuer.htm