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<page title="Infodrom Text - Vereinsumtragungen">

<h1>Vereinsumtragungen</h1>

<p>Wenn es in einem Verein nach einer Mitgliedervollversammlung (MV)
zu Änderungen im Vorstand oder Satzungsänderungen gegeben hat, müssen
diese im Vereinsregister vermerkt werden.  Die Kommunikation zwischen
Verein und Vereinsregister (Amtsgericht) findet, von telefonischen
Nachfragen seitens des Vereins abgesehen, ausschließlich über einen
Notar als Firewall/Router statt.

<p>Leider hat es sich in der Vergangenheit gezeigt, daß es sich bei
staatlich geprüften Notaren um keine besonderen Menschen handelt,
sondern daß sie auch Fehler begehen oder wichtige Dinge übersehen.  Im
folgenden habe ich daher ein paar Erfahrungen und Tips aufgeschrieben,
die beachtet werden sollten.

<h3>Requirements des Amtsgerichts</h3>

<p>Das Amtsgericht benötigt auf jeden Fall:

<ul>
<li> Unterschriebenes Protokoll der Mitgliedervollversammlung
<li> Eine (oder je nach Satzung zwei) notariell beglaubigte
     Unterschrift des neuen Vorstands
<li> Kopie der Einladung zur MV
<li> Anzahl der Mitglieder zur Zeit der MV
<li> Das Protokoll der MV muß eine Anwesenheitsliste enthalten sowie
     die Beschlußfähigkeit befinden
<li> Name, Geburtsdatum und Wohnort des gesamten Vorstandes
</ul>

<p>Bei einer Satzungsänderung werden zusätzlich zwei komplette neue
Satzungen benötigt.  Eine davon darf eine Kopie sein und muß nicht
unterschrieben sein.  Zusätzlich wird eine Gegenüberstellung benötigt,
welche Passagen wie geändert wurden.  Dieses sollte in der Einladung
zur MV enthalten sein.

<h3>Checkliste</h3>

<p>Im folgenden eine kleine Checkliste.  Diese oder ähnliche Probleme
sind aufgetreten, weswegen der Vorgang vom Amtsgericht zurückgekommen
ist und der Notar eine neue Runde einläuten mußte.

<ol>

<li> Falls es sich um eine Satzungsänderung handelt, sind zwei
     Protokolle beigefügt?  Der Notar könnte das selbst beachten und
     einfach eine zusätzliche Kopie beilegen.  Die Vergangenheit hat
     leider gezeigt, daß dieses nicht selbstverständlich ist.

<li> Bei einer Neu-Eintragung oder Satzungsänderung: Ist die neue
     Satzung in sich schlüssig?  Sind Fristen,
     Vorstands-/Beirats-Wahlen und -Besetzungen konsistent
     beschrieben?

<li> Im Protokoll muß vermerkt sein, daß die Beschlußfähigkeit gegeben
     ist (oder daß sie nicht gegeben ist und es daher keine Beschlüsse
     gibt).

<li> Für jeden Beschluß muß der Ausgang der Wahl (ja/nein/enthalten)
     notiert werden.

<li> Ist das Protokoll unterschrieben?  Vom neuen Vorstand ist
     ausreichend.

<li> Falls die Einladung ein falsches Datum enthielt, muß dieses im
     Protokoll vermerkt werden.  Aus dem Protokoll muß hervorgehen,
     daß dennoch fristgerecht zur MV eingeladen wurde und daß alle
     damaligen Vereinsmitglieder von der Einladung bzw. MV gewußt
     haben.  Der Fehler muß ggf. ausführlich beschrieben werden.

<li> Geht aus dem Protokoll (am besten im Kopf, vor/nach der
     Anwesenheitsliste) eindeutig hervor, wieviele Mitglieder der
     Verein zur Zeit der MV hatte?

</ol>

<author>Joey</author>
</page>

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