-<p>Bei Privatpersonen reduzieren nach §34g EStG Spenden bis
-DM 3.000,-- (bzw. DM 6.000 bei Zusammenveranlagung von
-Ehegatten) vorweg die Steuerschuld um 50% der Spenden. Weitere
-Spenden bis DM 3.000,-- können nach §10b EStG als
-Sonderausgaben zusätzlich das zu versteuerndes Einkommen reduzieren.
+<p>Spenden innerhalb der Höchstgrenze dürfen bei
+Einkommenssteuererklärungen als Sonderausgaben steuermindend geltend
+gemacht werden. Körperschaften können Spenden bis zur Höchstgrenze
+vom Gewinn absetzen.</p>