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Über das Thema \ Spenden und deren Abrechnungen findet man Bestimmungen nur spärlich. Genaue Informationen und Quellenangaben sind daher gern gesehen. Sprechen Sie uns an. Die folgenden Informationen wurden mühsam zusammengekramt und entsprechen nur unserer Interpretation, müssen daher nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen.

Definition

Bei einer Spende handelt es sich um eine freiwillige Zuwendung des Spenders, die kein Entgelt für eine bestimmte Leistung darstellt. Eine Spende als Gegenleistung, quasi als Bezahlung, für Durchführung von Arbeiten ist somit nach geltendem Recht nicht zulässig.

Der Vorteil von Spenden besteht für den Spender darin, daß sie bis zu einer Höchstgrenze steuerreduzierend geltend gemacht werden können.

Höchstgrenzen

Bei Privatpersonen beträgt diese Höchstgrenze laut § 10b EStG 5-10 % des GesamtEinkommens. Darüberhinaus sind Spenden nicht abzugsfähig.

Bei Körperschaften (z.B. Firmen) gilt die gleiche Höchstgrenze, alternativ jedoch laut § 9 KStG auch 0.2 % des Umsatzes.

Bei Unternehmen beträgt die Höchstgrenze der steuerlich absetzbaren Spenden 0.02% des Umsatzes.

Steuervorteil

Spenden innerhalb der Höchstgrenze dürfen bei Einkommenssteuererklärungen als Sonderausgaben steuermindend geltend gemacht werden. Körperschaften können Spenden bis zur Höchstgrenze vom Gewinn absetzen.

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